Die Taufe

Evang.Gesangbuch 200 - Text Johann Jakob Rambach
Ich bin getauft auf deinen Namen,
Gott Vater, Sohn und Heilger Geist;
ich bin gezählt zu deinem Samen,
zum Volk, das dir geheiligt heißt;
Ich bin in Christus eingesenkt,
ich bin mit seinem Geist beschenkt.


Jesu hat uns eingeladen zur Taufe:
"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: tauft sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes." (Matthäus 28,18f.)


In der Taufe bitten wir um die Bewahrung durch Gottes Segen und nehmen den Täufling in die Gemeinschaft auf.
Außerdem ist die Taufe ein Fest – wir danken für die Geburt eines Kindes. Und natürlich ist es auch ein Familienfest, an dem die oft an verschiedenen Orten lebenden Familienmitglieder zusammenkommen.


Gefeiert wird die Taufe sonntags während des Gemeindegottesdienstes (09.30 Uhr). Der erste Sonntag im Monat ist " Taufsonntag".

Der Taufe voraus geht ein Taufgespräch. Dazu halten Sie bitte das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde bereit. Den Termin für das Taufgespräch sprechen Sie bitte mit Frau Richter ab.
Schön ist es, wenn schon ein biblisches Wort als Taufspruch für den Täufling gewählt wurde. Anregungen gibt es z.B. hier unter www.taufspruch.de
Bei einer Taufe von Kindern können Paten gewählt werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Kirche. Sollten diese Paten nicht aus unserer Kirchengemeinde stammen, dann benötigen diese einen Patenschein, den sie in ihrer Wohnsitzkirchengemeinde beantragen.
Es können in unser Kirchengemeinde auch Kinder zur Taufe angemeldet werden, deren Eltern (oder zumindest ein Elternteil) zwar aus Simonswolde stammen, aber mittlerweile an einem anderen Ort wohnen. Dazu benötigen wir ein sogenanntes Dimissoriale, das beim zuständigen Pfarramt der Wohnsitzkirchengemeinde beantragt wird.

Eine Altersbegrenzung gibt es nicht – getauft werden kann jeder, Säugling, Jugendlicher oder Erwachsener.

Die Trauung

1. Korintherbrief 13, 4-8


Die Liebe ist geduldig und gütig,
die Liebe eifert nicht für den eigenen Standpunkt,
sie prahlt nicht und spielt sich nicht auf.
Die Liebe nimmt sich keine Freiheiten heraus,
sie sucht nicht den eigenen Vorteil,
sie läßt sich nicht zum Zorn reizen,
und trägt das Böse nicht nach,
sie freut sich nicht, wenn anderen Unrecht geschieht,
sondern freut sich, wenn jemand das rechte tut;
sie erträgt alles, sie glaubt alles,
sie hofft alles, sie duldet alles.


Für viele Menschen zählt ihre Hochzeit zu den schönsten Tagen im Leben. Und damit die kirchliche Trauung unvergessen bleibt, gibt es nur wenig zu beachten bzw. zu bedenken.
Die standesamtliche Trauung geht der kirchlichen Trauung immer voraus – standesamtliche und kirchliche Trauung müssen aber nicht in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Es kann durchaus einige Zeit zwischen den beiden Terminen liegen.
Die Eheleute vereinbaren mit der Pastorin einen Termin für das Traugespräch, das in der Regel zwei bis vier Wochen vor dem Gottesdienst stattfindet. Dort sprechen sie u.a. über die Gestaltung des Gottesdienstes (Musik, Beteiligung von Familie oder Freunden, Blumenschmuck, Kollekte etc.). Die Eheleute haben hier, wenn sie es möchten, viele Möglichkeiten zur Mitgestaltung.
Ein Trauspruch sollte bis zum Traugespräch ausgewählt sein. Vorschläge finden sich unter www.trauspruch.de . Der Trauspruch kann als Grundlage für die Predigt im Gottesdienst genommen werden.
Aus praktischen Gründen wird der Traugottesdienst häufig am Freitag oder am Samstag gefeiert. Während der Trauung hören wir nicht nur auf die Botschaft Gottes, sondern bitten auch für das Paar um den Segen Gottes. Das Brautpaar bestätigt vor Gott und der Gemeinde ihr „Ja“, das es zu einander spricht und von dem es ernsthaft hofft, dass es ein ganzes gemeinsames Leben lang halten wird.
Zu beachten gilt, dass einer der beiden Eheleute einer Kirchengemeinde angehören muss. Ansonsten ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.
Sie fragen sich, ob sie sich kirchlich trauen lassen können, auch wenn einer von den beiden Eheleuten bereits verheiratet war? Ja, das geht - nach evangelischem Verständnis ist die Trauung keine Handlung, die grundsätzlich nur einmal vollzogen werden darf, sondern ein Gottesdienst, der anlässlich der Eheschließung gefeiert wird.